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Medizinrecht

Medizinrecht betrifft uns alle!

Bereits vor der Geburt, ohne dass wir uns dessen oftmals bewusst sind, entfaltet unser Rechtssystem seine schützende Funktion gegenüber dem werdenden Leben, die sich nicht nur über unser gesamtes Leben bis hin zum Tod, sondern noch darüber hinaus ausweitet. Es ist grundgesetzlich verankert, dass es  mithin sogar die Pflicht des Staates ist, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen (vgl. bereits BVerfG; Urteil vom 25.02.1975, 1 BvF 1/74). „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“, ein Grundsatz, der weitere Ausmaße annimmt als man zunächst denken mag.

So ist es nicht verwunderlich, dass das Medizinrecht seine vielfältige Wirkung in allen Lebenslagen entfalten kann sowie auch im Tod. Ganz typisch ist dabei, dass es als Schnittmenge unterschiedlicher Regelungen aus den verschiedensten Rechtsbereichen des Straf-, Zivil- und Öffentlichen Rechts ein ganz neues Betätigungsfeld bietet, das es erforderlich macht, über den „Tellerrand“ zu schauen.

Mit unseren spezialisierten Kanzleien und deren Interessenschwerpunkten im Medizin-, Arbeits- und Sozialrecht können wir Ihnen ein „Rundumpaket unter einem Dach" bieten und Sie in allen Rechtsfragen zielorientiert und fachkompetent beraten und vermitteln. Das betrifft nicht bloß Arzthaftungsfälle, Streitigkeiten mit den Sozialversicherern und die Erstellung von Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten, sondern auch die Rechte der Leistungserbringer, also Ärzte, Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Medizinproduktehersteller sowie Pharmaunternehmen.

Durch unser interdisziplinär ausgerichtetes Team der Bürogemeinschaft sind wir DIE Anlaufstelle in allen medizinrechtlichen Fragen in und um Cuxhaven. Machen Sie doch einen Termin in einer unserer Kanzleien! 

Sozialrecht

Das Sozialrecht bildet eine Querschnittsmaterie zahlreicher Regelungsbereiche, wie sie vielfältiger kaum sein könnten. Beruhend auf dem Gedanken eines modernen Sozialstaates ist es darauf ausgerichtet, dem Bürger Vorsorge, Hilfen und Fürsorge mit allen dem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln zu ermöglichen. Dies gelingt nur dadurch, dass jeder Einzelne als Teil des Ganzen im Sozialsystem integriert ist. Ein Gedanke, der bereits seine grundgesetzlich verankerten Wurzeln hat, vgl. Art. 20 Abs. 1/ Art. 28 Abs. 1 GG.

Ausgehend von den vielfältigen Regelungsbereichen kommt jeder Bürger im Laufe seines Lebens mehrfach mit dem Sozialrecht in Berührung. Sei es bei der Geburt über die Krankenversicherung, sei es im Laufe des Lebens über staatliche Unterstützung, in Notfällen oder bei Unfällen über die Unfallversicherung oder im Alter über die Pflege- und Rentenversicherung. Während die zwölf Gesetzbücher des Sozialrechts die Voraussetzungen regeln, unter denen Leistungen zu erbringen sind, strahlen die Wirkungen des Sozialrechts in zahlreiche Rechtsgebiete aus. So ergeben sich beispielsweise Schnittstellen zum Verwaltungsrecht, Verbraucherrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht oder auch Medizinrecht.

Ausgehend vom angesprochenen Personenkreis lässt sich das Sozialrecht in das Recht der Leistungsempfänger und das der Leistungserbringer unterteilen. Leistungsempfänger ist dabei in der Regel der Bürger, wohingegen Leistungserbringer diejenigen Dienstleister sind, die unmittelbar für den Leistungsempfänger tätig werden. Das können z.B. Ärzte, Apotheker, Pflegeeinrichtungen, Wohnheime, Pharmaunternehmen oder Krankenhäuser sein.

Mit unseren spezialisierten Kanzleien und Interessenschwerpunkten können wir Ihnen insbesondere an der Schnittstelle zwischen Medizin-, Arbeits, Familien- und Sozialrecht ein qualifiziertes „Rundumpaket unter einem Dach“ bieten und sowohl Leistungsempfänger als auch Leistungserbringer in allen Rechtsfragen zielorientiert und fachkompetent beraten und vermitteln. Machen Sie doch einen Termin! 

Familienrecht

Das Rechtsgebiet des Familienrechts stellt die Anwälte zumeist vor eine besondere Herausforderung. Unweigerlich wird man als Außenstehender mit einer Familiensituation konfrontiert, die - wenn sie anwaltlich betreut wird - schon meistens nicht mehr einvernehmlich zu lösen ist. Umso mehr ist es Aufgabe des Rechtsanwalts, die bestehenden Streitigkeiten sachlich und gewissenhaft zu bearbeiten und die Mandanten umfassend zu beraten.

Vor dem Familiengericht gilt wegen der herausragenden Bedeutung für die weitere persönliche Zukunft einer Person zumeist der Anwaltszwang. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Scheidung immer einer der Ehepartner durch einen Anwalt vertreten sein muss, auch wenn die Scheidung an sich einvernehmlich verlaufen soll. Die umgangssprachliche "Scheidung" umfasst dabei juristisch gesehen mehrere Teilfragen, weshalb die Angelegenheit auch als Verbundverfahren bezeichnet wird.

Neben der eigentlichen Trennung geht es unter anderem um die gegenseitigen Unterhaltsansprüche sowie Kindesunterhalt, die Aufteilung von Haus, Wohnung oder Haushaltsgegenständen, Sorgerecht/Umgangsrecht für die Kinder, das Recht, ein Haustier zu behalten, sowie die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Güter (sog. Zugewinnausgleich) und die Rentenanwartschaften (sog. Versorgungsausgleich). Einzelne familienrechtliche Angelegenheiten können aber auch außerhalb eines Scheidungsverfahrens Relevanz erlangen. Wir als Ihre spezialisierten Ansprechpartner beraten und vermitteln Sie in unserer Bürogemeinschaft gerne!

Finden Sie hier bereits nützliche Tipps in unserem Muster "Vermögensverzeichnis für den Zugewinnausgleich".

Arbeitsrecht

"Die Zeit" berichtete am 25.04.2013, dass laut Bundesministerium für Arbeit 1,7 Millionen Kündigungen pro Jahr ausgesprochen werden.

 

Wir haben uns darauf spezialisiert, Arbeitnehmerinteressen zu vertreten. Kernstück ist dabei der Kündigungsschutz und der Abschluss von Aufhebungsverträgen. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf den Sonderkündigungsschutz wie zum Beispiel den Schwerbehindertenschutz. Der Schutz erkrankter Arbeitnehmer ist uns ein fast alltägliches Anliegen. Wir befassen uns aber auch mit den Folgen eines eventuellen Verlustes des Arbeitsplatzes, sei es gegenüber der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Krankenkasse. Mit den Verästelungen des Arbeits- zum Sozialrecht sind wir bestens vertraut. An den Schnittstellen dieser Rechtsgebiete setzen wir an, um unseren Mandanten möglichst wirkungsvoll zu helfen. Wir sind davon überzeugt, dass dieser interdisziplinäre Ansatz unseren Mandanten am besten dient. Machen Sie doch einen Termin!